Freitag, 3. Juni 2022

Flensburg zwischen Foerde und Hoelle

 



Oeffentlich — Yandex.Disk

Am 3.6.22 erscheint kurz nach 11:00 statt eines Sozialarbeiters doch wirklich der Vollstreckungsbeamte, Herr Christens. Bei mir kommt er nicht weit: 

Er bestaetigt den Empfang meiner Email, weigert sich allerdings diese an das zustaendige Gericht fuer Betreuungen/Vertretungen weiterzuleiten. Er habe diese jedoch an den Glaeubiger weitergeleitet, welcher in diesem Fall wiederum die Stadt Flensburg wegen Bussgeldbescheiden ist. Ich empfehle wiederholt die Weiterleitung an das Sozialamt der Stadt Flensburg. 

Er fragt allen Ernstes in welchem Gesetz die Bestimmungen zu Geschaeftsfaehigkeit bzw. Zurechnungsfaehigkeit zu finden seien. Ich verweise ihn auf seine Rechtsabteilung wie auch das Buergerliche Gesetzbuch (BGB). Wegen des grundlegenden rechtlichen Unverstaendnisses erklaeree ich ihm, dass er auch gegenueber einem 4-jaehrigen Kind keine Amtshandlungen verrichten koenne. Er sagt, dass dies in den "Volljaehrigkeitsbestimmungen" (welche es so nicht gibt) geregelt sei. Ich erklaeree ihm, dass jemand auch ueber 80 Jahre alt sein koenne und an Demenz leiden. 

(Wollen die Deutschen dann alle im Alter, wenn einzelne geistige Funktionen abbauen, dann verwahrlost auf ihren durch NAzis beschleunigten Tod warten, damit sie rasch als Kostenfaktor aus der Gesellschaft "verschwinden" und ein paar Superreiche noch mehr Geld, Macht und Prasssereei ueben koennen? - Beispiele verweigerter Renten nach 35 JAhren Arbeit und rechtswidriges auf die "Strasse in die Obdachlosigkeeit setzen" kenne ich schon aus Berlin.)

Ich halte im Verlauf des Gespraechs fest, dass er Beamter ist. Er bestreitet heftigst Beamter zu sein, und das waehrnd einer (vorgeblichen) AMTShandlung, bei der er beamtet, sprich mit einem Amt versehen sein muss (hoheitliches Handeln). Wie fuehrt er diese ohne Amt durch? War er privat hier? Wir einigen uns darauf, dass er beim Rathaus Flensburg beschaeftigt ist und daher oeffentlich Bediensteter. 

Ich muss ihn - nachdem er die Schwelle der Wohnungstuere mit einem Fuss uebertritt explizit darauf hinweisen, dass er nicht berechtigt ist, die Wohnung zu betreten ohne Einverstaendnis der Wohnungsbesitzerin, zugleich Mieterin, welche jedoch schlaeft und daher ihr Einverstaendnis nicht geben kann. Er zieht seinen Fuss wieder vom Eingangsraum auf den Gang zurueck. Jedenfalls hat er die desolaten Lebensverhaeltnisse gesehen. Dies habe ich  auch angesprochen. Damit ist der unmittelbare Reaktionsbedarf der Sozialabteilung des FLENSBURGER Rathauses aufgrund dienstlicher Wahrnehmung im Zuge einer Amtshandlung unzweifelhaft gegeben.

Herr Christens wuenscht, dass ich ihm meinen Ausweis zeige, was ich bei 2. Aufforderung auch tue, obwohl ich in der Wohnung ihm gegenueber in keinster Weise ausweispflichtig bin. Da er meinen Ausweis gesehen hat, ist auch bestaetigt, dass die Vorab-Email des Schriftsatzes von mir kommt und daher als bestaetigte Zeugenaussage wahr zu nehmen.

Herr Christens kuendigt - beleidigt bis drohend - an, die Amtshandlung nun abzubrechen (was ihm auch dringendst zu raten war!!!). Er meint, sich an das Gericht zu wenden wegen des Zutritts, was ich ihm mit einem "tun Sie das" denn auch nahelege. - Nur dieses darf eine Zwangsoeffnung in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers aufgrund RICHTERLICHEN Beschlusses durchfuehren lassen oder die Wohnung ohne Zustimmung betreten.

Zuletzt erkundigt er sich nach meiner psychologischen Kompetenz, die ich ihm mit 30 Jahren Efahrung quittiere, welche allerdings im gegebenen Sachverhalt voellig irrelevant ist, zumal es eines deutschen amtlich beeideten Psychiaters (jedenfalls Amtsarztes!) bedarf. Nachdem er sich auch noch extra nach einem fremdbestaetigten Abschluss meiner psychotherapeutischen Qualifikationen erkundigt, welcher mir von den NAZIS in Oesterreich verweigert wurde, stelle ich muendlich einen Asylantrag unter Hinweis auf meinen Ausweis, den er gesehen hat (dem Rathaus ist damit auch meine Email-Adresse amtlich bestaetigt bekannt). 

Daraufhin verlaesst er fluchtartig - beschaemt kuenstlich lachend - den vermeintlichen Vollstreckungsort (und schaut auf Wienerisch durch seine 5 Fingerl).


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