Das ist das Hakenkreuz, Erkennungszeichen der NAZIS.
Das ist die NAchbildung des HAkenkreuzes, die mir bei einem bewaffneten Wohnungseinbruch (ohne Rechtsgrund!) samt Erpressung eines Polizisten auf meine Tür eingraviert wurde. Das wurde absichtlich etwas unkenntlich gemacht, damit ich zwar Angst bekommen soll, es jedoch wie eine irrtümliche Verkratzung aussehen soll, die im Verlauf des Verbrechens passiert ist.
Der Österreichische Bundeskanzler, Karl NEHAMMER, war damals Innenminister und für die Polizei verantwortlich. Er hat das Verbrechen nie aufgeklärt. Er ist ein NAZI.
In DEUTSCHLAND habe ich Anträge auf Asyl gestellt. Deutschen Gesetzen widersprechend hat keine Behörde darauf reagiert. Das sind alles NAZIS.
Wer behauptet, ich sei hier auf Urlaub, ist ein schwer-kranker NAZI. Die Krankheit heißt Schizophrenie ("gespaltene Seele"). Das ist auch dann so, wenn es Deine eigenen Eltern sind und sie nicht NAZI genannt werden wollen und es abstreiten.
(Herr NEHAMMER muss mich jetzt bei Gericht verklagen, sonst darf ihn die ganze Welt einen NAZI nennen. - Ich trete den Wahrheitsbeweis an. Für Zivilgerichte: Ich bin wegen NS-Verfolgung in Österreich ortsabwesend. Für Strafgerichte der Geheimtipp: Ich bin über die deutsche Polizei in Flensburg an der Nordstraße unter der Brücke über den Lautrupbach auf der Flucht: Ich freu mich auf 3 MAhlzeiten pro Tag und ein Bett in der Auslieferungshaft, nachdem ich die Zustände im Schweizer Konzentrationslager schon überstanden habe.)
Das ist die Visitenkarte des Polizisten mit dem Vermerk wann und wo er das Verbrechen begangen hat. Das machen NAZIs so, damit es den Anschein hat, als wenn es kein Verbrechen gewesen wäre, was es jedoch war, weil es keinen erlaubten Grund gab, in die Wohnung einzubrechen.
In der Polizeiinspektion Hufelandgasse wurde mir erklärt, dass Herr SZAKASITS kein NAZI sein könne, weil er jüdische Vorfahren habe. Dies habe ich damals damit beantwortet, dass die NAZIs ihn genau deshalb für das Verbrechen ausgesucht haben.
(Presserechtlich gilt die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung aller Täter, soweit in einem Land mit aufgehobener Strafrechtspflege erforderlich.)