Ich bin nach dem ersten Abschnitt (2 Semester), insbesondere nach Fehlinformationen zu Besitzstörungsklage und Anwalts"zwang" durch Vortragenden, lieber gegangen und habe den Rest außeruniversitär (praktisch anlassbezogen) gelernt. - Die dachten damals sie sin den ehemaligen Bundesschulsprecher aus aufgeklärtem Elternhause damit rechtlich los.
Hir findet sich die story zum Saalschutz ohnedies:

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