Sehr geehrter Herr MAg. KARNER,
ich
darf freundlicherweis an die Bearbeitung meiner Sachverhaltsdarstellung
zumm Verbrechen (samt Hakenkreuznachbildungsgravur) durch einen Ihrer
Mitarbeiter vom April 2020, welches ich dem derzeitigen Bundeskanzler,
der Justizministerin ZADIC und dem RSB im BMI angezeigt hatte, erinnern
und um ANTWORT der Verantwortlichkeit ersuchen.
Karl PARISOT
| 03.01.2022, 20:39 (vor 4 Tagen) | ||
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