Es mag ja einmal lächerlich sein, das andere Mal geht es um Zufahrt zum eigenen Haus. Das zog sich über 3 Jahre hin, dokumentiert in einem dicken Aktenordner: Kaum Tätigkeit der Gemeinde, welche im Hoheitsbereich die Straße "öffentlich" erklärte (damit quasi "enteignete") und damit fortan zu Erhaltung verpflichtet ist. - Und der Volksanwaltschaft fällt mit Herumargumentieren unter Ausblendung des wesentlichen Sachverhaltes nicht mehr ein, als Willkür abzusegnen.
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