Es empfiehlt sich überdies die Anforderung und Durchsicht aller Rechnungen der letzten Jahre:
Ein paar Beispiele für Irreführungen finden sich
in den Ordnern 161-164 und 09926-27
unter:
Wurde von mir schon im Juni 2020(!) auf Facebook veröffentlicht und mir von Facebook als veröffentlicht angezeigt.
Beliebte Maschen der VERWIRRUNG:
I.
Sie schließen den Vertrag an einem bestimmten Datum ab, weil es der günstigste Anbieter ist (beispielsweise auf e-control.at, Tarifrechner, Vergleich der Anbieter)
Der Anbieter schickt Ihnen den Vertrag jedoch erst 2-3 Wochen später zu, dann allerdings zu einem viel höheren Tarif, da dieser unter dem GLEICHEN Tarif-Namen schon erhöht wurde. Rechtlich bleibt jedoch ausschließlich der zuvor abgeschlossene Tarif gültig ("Vertragsangebot Konsument nach Werbeaussage des Unternehmens und Annahme DESSELBEN durch Unternehmen").
II.
In der Rechnung des Energieanbieters weicht der Verrechnungszeitraum von jenem des Netzversorgers ab, welcher jedoch bindend ist.
III.
Akontozahlungszeiträume willkürlich: Es fehlen dann Akonti-Zahlungen des Konsumenten in der Abrechnung.
IV.
Bei (vertraglich vereinbarten) Preiserhöhungen wird die zugeordnete Menge an Verbrauch willkürlich dem höheren Tarif zugeordnet.
V.
Vertrags"kündigungen" zu nachfolgend höherem (jedoch nicht vereinbartem) Tarif statt Vertragsauflösung. Überdies ist Mindestvertragslaufzeit einzuhalten.
ANMERKUNG:
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt,...(Betrug, Verbrechen) hat von einer zivilrechtlichen Verjährungsfrist von 30 Jahren der Rückforderungsansprüche auszugehen!!!
Es zahlt sich die damit verbundene Arbeit also aus.
Wie man den Unterlagen entnehmen kann, ist die Schlichtungsstelle der E-Control (als staatliches Aufsichtsorgan) unfunktional. Diese ist Bestandteil der Macheloikeles.

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